Ablauf einer Testamentsvollstreckung

Sollten Sie Interesse an einer Testamentsvollstreckung haben, biete ich Ihnen folgendes Vorgehen an:


Nach dem Erstkontakt besuche ich Sie und Ihre Familie auf Ihren Wunsch sehr gerne, um mich bei Ihnen persönlich vorzustellen.

Hierbei würde es mich freuen auch Ihre potenziellen Erben und Nachkommen kennen zu lernen, um auch diesen ein gutes Gefühl zu geben.


- Sollte ich Sie von meiner Person überzeugt haben, tragen Sie mich als Testamentsvollstrecker in Ihr Testament ein. Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen zwar Erfahrungswerte im Erstellen eines Testaments geben, allerdings keine rechtlich verbindliche Beratung geben kann.

- Im Falle Ihres Ablebens wende ich mich an das zuständige Notariat, bzw. Amtsgericht um ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erwirken.

- Mit diesem Zeugnis bin ich in der Lage ihren letzten Willen auszuführen.

- Die rechtlich vorgeschrieben Tätigkeiten wie z. B. Erstellen eines Nachlassverzeichnis, bzw. Erstellen der Erbschaftssteuererklärung werden durch mich, bzw. wenn nötig einen Steuerberater durchgeführt.

- Im Anschluss daran beginnt die Verwaltung und Verteilung des Erbes wie von Ihnen verfügt.


Das oben dargestellte Vorgehen ist stark vereinfacht und beruht auf Erfahrungen.